English Deutsch Impressum
Home Druckversion


Keywords

Beduinen, Frauen

01.03.08

araber in israel

Dem Blick verborgen

Auszüge aus einem Vortrag1

von Orly Almi

D

er rechtliche Status von Khittam, einer 47-jährigen Witwe und Mutter von drei Töchtern, in Israel ist ungeklärt. Seit 20 Jahren lebt sie in einer der vom Staat erbauten beduinisch-arabischen 2 Städte im Negev. 1998 verlor sie ihren Ehemann, ein beduinischer Araber mit israelischer Staatsbürgerschaft. Da ihre Töchter im Land geboren worden und im Pass des Vaters eingetragen waren, sind auch sie israelische Staatsbürgerinnen. Nach dem Tod des Ehemanns wurde über das Sozialministerium versucht, für Khittam einen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Dieser Versuch wurde mit der Begründung zurückgewiesen, diesen Antrag könne nur ihr israelischer Ehemann für sie stellen. Sie lebt mit ihren Töchtern von einer Hinterbliebenenrente, die an die älteste Tochter ausgezahlt wird, die die Familie des Ehemanns mit 17 Jahren verheiratet hat. Die Familie nahm Khittams Töchter auch mit zwölf Jahren aus der Schule. Sie hatte bei diesen Entscheidungen nichts zu melden.

Hunderte von Frauen der beduinisch-arabischen Gesellschaft teilen Khittams Schicksal. Nach der Hochzeit mit einem beduinischen Araber kamen sie aus den Besetzten Gebieten oder einem der arabischen Staaten, meist Jordanien, nach Israel. Manchmal handelte es sich um eine polygame Ehe, wie sie nach islamischem Recht gestattet ist. Der rechtliche Status dieser Frauen in Israel kann nur geregelt werden, wenn ihr Ehemann „Familienzusammenführung“ beantragt. Im Falle von Polygamie ist die Sache schwieriger. Israel erkennt polygame Ehen nicht an (auch wenn es den Ehemann nicht vor Gericht stellt). Zweite, dritte oder vierte Frauen können daher keinen legalen Status in Israel erlangen.

Die Frauen, um die es hier geht, sind in dreifach Hinsicht diskriminiert. Zunächst sind sie Palästinenser ohne klaren Rechtsstatus, was sie verwundbar gegenüber dem israelischen Rechtssystem macht. Zweitens leben sie innerhalb der palästinensischen Gesellschaft in einer beduinisch-arabischen Gemeinschaft mit besonderen Charakteristika. Drittens sind sie Witwen – eine Voraussetzung, die sie, wie wir sehen werden, besonders verletzlich macht.

In der patriarchalen palästinensischen Gesellschaft wird davon ausgegangen, dass eine Frau in jeder Lebensphase männliche Begleitung braucht: in der Jugend die ihres Vaters und als Erwachsene die des Ehemanns. Während ihrer Ehejahre ist sie in vielerlei Hinsicht vom Ehemann abhängig – rechtlich, finanziell und sozial. Nach dessen Tod kehrt sie sozusagen zum Ausgangspunkt zurück, an dem sie von ihrem Vater oder Bruder begleitet werden muss. In der beduinisch-arabischen Gesellschaft des Negev ist die Situation der Witwen jedoch schlimmer. Hier wird die Großfamilie, die schon während der Ehemann noch lebte im Dasein der Eheleute eine Hauptrolle spielte, auch weiterhin als befugt angesehen, in vielen Lebensbereichen der Witwe die Entscheidungen zu treffen.

Man nehme z.B. ihre Kinder. Nach israelischem Gesetz sind Vater und Mutter sorgeberechtigt, nicht jedoch in der beduinisch-arabischen Gesellschaft. Hier gelten die Kinder als Teil der Familie des verstorbenen Vaters. Eine Vielzahl von Entscheidungen über das Leben der Witwe und ihrer Kinder treffen die Männer der Familie, ohne dass die Witwe etwas davon erfährt, geschweige denn, nach ihrer Meinung gefragt wird. Der Ehemann stellte die einzige Verbindung zwischen ihr und seiner Familie dar. Ohne ihn hat sie bei dieser keinen Platz mehr. Sie ist für die Schwiegerfamilie eine überflüssige Last. Vielleicht behält diese die Kinder und schickt die Witwe zu ihrer Familie und in das Land zurück, aus dem sie gekommen ist. Dieser Schritt erscheint ihnen logisch, denn die Familienbande sind mit dem Tod des Ehemanns gelöst.

Verschiedene staatliche Leistungen, wie z.B. Kindergeld, werden üblicherweise an die Ehefrau ausgezahlt, denn ihr obliegt es, den Haushalt aufrecht zu erhalten und die Kinder aufzuziehen. Ohne geregelten Rechtsstatus haben arabische Witwen zu diesen Mitteln aber nur begrenzt Zugang. Sie können keine Leistungen der Staatlichen Sozialversicherung erhalten. Versuchen sie andererseits zu ihren Eltern in die Besetzten Gebiete oder ein arabisches Land zurückzukehren, stellen die Grenzbehörden fest, dass sie lange unerlaubt in Israel gelebt haben und erlassen ein Wiedereinreiseverbot. Da sie nicht in ihren Pass eingetragen sind, kann die Frau ihre Kinder auch nicht mit über die Grenze nehmen, ohne fürchten zu müssen, der Entführung beschuldigt zu werden.

Von ihrer Herkunftsfamilie wird die Witwe als finanzielle Langzeitbelastung betrachtet, denn sie hat wenig Aussichten, sich wieder zu verheiraten. Dies mindert ihre Verhandlungsmacht. In den Besetzten Gebieten ist die wirtschaftliche Lage darüber hinaus so schlecht, dass ihre Eltern unter Umständen verlangen, dass sie die Kinder bei der Familie des Vaters in Israel lässt, einerseits um ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen, andererseits um nicht noch mehr Mäuler durchfüttern zu müssen.

Nachdem ihr Ehemann, ein israelischer Staatsbürger, für sie das Verfahren auf Legalisierung eingeleitet hatte, erhielt Jihan einen befristeten Aufenthaltsstatus und damit auch soziale Rechte. Doch ihr Mann starb noch während dieses Verfahrens. Obwohl der Antrag schon ziemlich weit gediehen war, beschloss die Familie des Mannes, Jihans Ausweispapiere an das Innenministerium zurückzuschicken. Damit hatte die Familie im Prinzip darüber entschieden, wo Jihan den Rest ihres Lebens verbringen würde, denn es ist höchst schwierig, wenn nicht gar unmöglich, ohne Unterstützung (in Gestalt eines Ehemanns oder Vaters) oder geregelte Rechtsstellung in Israel zu bleiben. Jihan hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen, sie darf nicht arbeiten, täglich kann sie deportiert werden. Darüber hinaus fordert das Innenministerium, dass sie das Land verlässt, sobald sie keinen Anspruch mehr auf Erteilung eines legalen Aufenthaltsstatus’ hat. Dergestalt bestimmt die Familie ihres verstorbenen Mannes, ob Jihan ihre Kinder aufziehen wird oder nicht.

Anders als eine geschiedene Frau trägt eine Witwe in der beduinisch-arabischen Gesellschaft nicht den Makel der Schuld am Ende der Ehe. Doch als soziales Wesen ist sie oft noch marginalisierter als eine Geschiedene. Scheidung entledigt die Frauen aller Bindungen an die Familie des Mannes. Diese Befreiung (die sie im Allgemeinen von ihren Kindern trennt) führt sie in sozialer Hinsicht wieder ihrer Herkunftsfamilie zu, wo sie erwünscht sein kann oder auch nicht. In manchen Fällen steht ihr der Weg frei, sich wieder zu verheiraten, auch wenn eine erneute Heirat aufgrund ihres Alters und ihrer sozialen Stellung nachteiliger sein kann.

Im Vergleich zu einer Geschiedenen hängt die beduinisch-arabische Witwe in sozialer Hinsicht in der Luft. In ihrer Herkunftsfamilie ist sie nicht unbedingt willkommen, in der ihres verstorbenen Mannes ist sie nicht erwünscht. Sie hat keinen Anspruch auf ihre Kinder. Sie entbehrt der gesellschaftlichen Stellung wie der gesicherten Rechtsansprüche. Ohne Perspektive für die Zukunft lebt sie oft weiter am Rande der Familie des Ehemanns, beschränkt ihre Welt und gibt auch das bisschen Entscheidungsgewalt über ihre Kinder auf, das sie gehabt haben mag. Im Gegenzug erhält sie den formellen Status einer Mutter und ihre Anwesenheit wird toleriert. Dies gibt ihr eine begrenzte Freiheit. Ihre familiären und sozialen Verpflichtungen sind gering.

Familienzusammenführung

Eine Frau, die mit einem israelischen Staatsbürger oder dort Aufenthaltsberechtigten verheiratet ist, kann auf Antrag ihres Ehemanns und mit Zustimmung des Innenministeriums einen legalen Aufenthaltsstatus erlangen. Bis 1995 galt die Regel, dass das Innenministerium solche Anträge innerhalb kurzer Zeit bewilligte und der Frau denselben Rechtsstatus verlieh, den ihr Mann innehatte. 1995 führte das Innenministerium jedoch ein fünfjähriges Stufenverfahren für solche „Familienzusammenführungen“ ein. Während dieses Zeitraums hat die ausländische Frau einen vorläufigen Rechtstatus. Stirbt der Ehemann während der fünf Jahre, betrachtet das Ministerium die Beziehung als beendet. Bis vor kurzem bedeutete dies die Aufhebung des vorläufigen Status’ der Frau, mit nachfolgender Deportationsanweisung. Doch vor einigen Jahren erließ das Innenministerium eine neue Dienstanweisung für Scheidungsfälle. Diese besagt, dass unter bestimmten Umständen ein Sonderausschuss darüber befinden würde, ob der Geschiedenen aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsstatus zu gewähren sei. Dieses Procedere dann auch für Witwen übernommen. Im Namen einiger Witwen klagte hiergegen 2006 das Israel Religious Action Center (das zur Reformbewegung gehört), es bat, der Staat solle die Tatsache berücksichtigen, dass die Witwen an der Beendigung der Ehe keinen Anteil hätten und diese bei ihren Kindern in Israel bleiben lassen. Das Verfahren ist noch anhängig.

Rechtsstatus und Geschlecht

Auch vor Einführung des Stufenverfahrens 1995 erlangten viele ausländische Frauen israelischer Beduinen-Araber keinen geregelten Rechtsstatus. Dafür gab es gewöhnlich zwei Gründe: das Polygamie-Verbot und die Abhängigkeit der Ehefrau für den Antrag auf „Familienzusammenführung“ vom Ehemann.

Da Polygamie verboten ist, verfolgt das Innenministerium die Politik, nur der ersten Frau einen Aufenthaltsstatus zu gewähren. Diese Politik haben im Laufe der Jahre verschiedene israelische Gerichte unterstützt. Hier z.B. ein Auszug aus dem Urteil im Falle Abu Assa (1126/02) aus dem Jahre 2002.

„Es ist die politische Leitlinie des Innenministeriums, Anträgen auf Familienzusammenführung in Fällen bigamistischer Ehen nicht zu entsprechen. Das Innenministerium ist der Auffassung, dass eine Genehmigung der Familienzusammenführung in Fällen, in denen der Ehemann sich des Verbrechens der Bigamie schuldig gemacht hat, nicht nur auf indirekte Beihilfe zur Tat – nach deren Vollziehung – hinausliefe, sondern auch zur Tat selbst ermutigen würde. …“

„Der Haltung des Innenministeriums liegen gute und angemessene Erwägungen zugrunde, und wir sind nicht der Auffassung, dass die Interessen der Kläger eine angemessene Ausnahme von der Regel begründen. Wenn jedoch – wie Rechtsanwalt Carmon behauptet – die Klageabweisung der Ehefrau erheblichen Schaden zufügt, so kann der Kläger ihr in ihr eigenes Land folgen, denn schließlich ist sie seine Ehefrau und seine Sorge um Frau und Kinder hat höchste Priorität und dies muss ihm in der Tat bekümmern.“

In diesem Urteil ist das Gericht dem Innenministerium gefolgt und hat zwei Ehefrauen (die „legale“ und die zweite) für die Taten des Ehemannes bestraft. „Folgt“ der Ehemann seiner zweiten Frau, bleibt die erste Frau, die legale, ohne Schutz und soziale Unterstützung in Israel zurück. Geht sie mit ihnen, ist sie gezwungen, in einem anderen Land zu leben, weit entfernt von ihrer Herkunftsfamilie, und ihre Kinder in einer fremden Umgebung aufzuziehen. Bleibt die Familie andererseits in Israel, hat die zweite Frau weder Aufenthaltsstatus noch Rechte. Dergestalt wird ein Gesetz angewandt, dass scheinbar die Stellung der Frau in Israel verteidigt, tatsächlich aber vielen beduinisch-arabischen Frauen in polygamen Ehen schadet.

Auch wenn die Berichte über Witwen ohne geregelten Rechtsstatus, die die Organisationen, die sich für soziale Veränderungen einsetzen, in den letzten Jahren erreicht haben, scheußlich sind, verbirgt sich doch hinter jedem dieser Berichte eine Frau, die aus eigener Kraft versucht, ihre Ketten zu zerbrechen und ihre Rechte zu erlangen. So auch hier:

Hama wurde in Jordanien geboren und wuchs dort auf. Mit 23 Jahren wurde sie geschieden und lebte, nachdem die elterliche Sorge für ihre beiden Kinder von einem islamischen Gericht dem Vater in Süd-Jordanien zugesprochen worden war, im Haus ihrer Mutter. Hamas’ Vater starb und ihr Bruder setzte sie unter Druck, einen Beduin-Araber namens Sami zu heiraten, einen israelischen Staatsbürger. Mit der Heirat wurde sie seine vierte Frau. 1998 kam sie, schwanger mit Zwillingen, nach Israel. Als vierte Frau konnte sie weder einen legalen Status noch irgendwelche Rechte erlangen. Es stellte sich heraus, dass Sami ein Misshandler war. Hama lebte in einer Blechhütte in einem armen Teil von Rahat, einer vom Staat gebauten Stadt im Negev. Hama litt unter den Schlägen. Als sie Samis Familie um Hilfe bat, führte dies nur zu noch mehr Gewalt. Sami drohte, Hama zu töten, sollte sie sich noch einmal beklagen. Doch 2005 starb er plötzlich. Mit 32 Jahren stand Hama ohne geregelten Rechtsstatus oder Existenzgrundlage da. Verzweifelt suchte sie sich Arbeit. Zunächst arbeitete sie für Unterkunft und Essen bei einem von Samis erwachsenen Söhnen. Doch Hama brauchte Geld und deshalb begann sie für einen von Samis Freunden zu arbeiten. Dann beschloss die Familie – das heißt, Samis ältere Kinder aus seinen anderen Ehen – sie mit der Begründung, sie stifte Unruhe, nach Jordanien zurückzuschicken. Ihre Kinder, beschlossen sie, sollten bei ihnen in Israel bleiben. 2006 nahm ihr die Familie eines Morgens die Papiere der Kinder weg und fuhr sie nach Jericho, wo sie sie in den Bus zur jordanischen Grenze setzte. Vom Bus aus rief Hama die israelische Sektion der Ärzte für Menschenrechte (PHR-IL) an. Nicht im Traum hätte die Familie erwartet, dass Hama etwas unternehmen würde, und deshalb auch nicht dafür gesorgt, dass sie die Grenze nach Jordanien auch wirklich überquerte. Stattdessen ging Hama mit Unterstützung der PHR-IL in ein Zufluchtshaus in Israel, und startete einen Feldzug für das Sorgerecht für ihre Kinder und einen Rechtsstatus, der es ihr ermöglichen würde, legal im Land zu bleiben. Gegenwärtig hat Hama aufgrund eines von der Familie ihres verstorbenen Mannes vorgeschlagenen Vergleichs unter der Bedingung, dass sie in der Nähe der Familie lebt, vorläufig das Sorgerecht für die Kinder. Die Entscheidung über ihren rechtlichen Status in Israel steht noch aus. "end"

Home Druckversion Seitenanfang